Veröffentlicht am

Alzheimer-Ausloeser international: 2013er US-Homeoffice + Auslaenderamt + Gewerbenachtragserfordernis + Jugendamts-Background und ein nicht leistendes soziales System

Als ich mit dem Nachzugsverfahren meines Exmanns im Hintergrund sowie einem 1-monatigen Gewerbe, das ich aufgrund des Wunsches meiner Gastgeber nicht angeben durfte, als Google-Raterin von einer oberbayerischen Stadt aus jobbte,

beliess es die US-Firma in ihrer Akte bei der Muenchner Adresse, zu der jedoch nur mein Exmann hauste. Ich wusste, dass ihn das Putzen foppte…

Darueber – und ueber den Jugendamts-Job meiner Mutter in derselben Stadt poppten bei meinem Windows (wie man spürte) alte Daten auf.

Internetgewerblich zu arbeiten– ich nahm das Risiko in dieser Stadt nicht bzw. kaum in Kauf.

 

Um diese Sache geht es in der Klage, auf die hier eingegangen wird

Mehr dazu koennen Sie hier lesen (2013er f. Falscheinstellungen):

Babysprachesprechen: Im juristischen Bereich tabu!